Abschiebung von Mohammad K. – eins von vielen Beispielen rassistischer Politik

Wir dokumentieren hier unsere und die Redebeiträge von CopWatchLE von der gemeinsamen Fahrradtour „EntnazifizierungJetzt„. An verschiedenen Stationen in Leipzig wiesen wir auf die Verquickung von Justiz- und Sicherheitsbehörden mit extrem rechten Strukturen hin.

Redebeitrag von CopWatchLE

CN: Suizid, Gewalt 

Im Juli letzten Jahres riss die Polizei Mohammad K. gewaltsam aus seiner Wohnung, um ihn nach Jordanien abzuschieben.

Mohammad K., offensichtlich in einer psychischen Ausnahmesituation, drohte beim Eintreffen der Polizei mit Suizid und verletze sich selbst im Laufe des Einsatzes schwer am Arm. Dabei wurde auch das SEK eingesetzt, was bei dem Thema Suizid eine nicht nachvollziehbare Steigerung des Eskalationspotenzials darstellt. In einem Video ist zu sehen, wie ein Polizeibeamter Mohammad K. aus der Wohnung lockt, in dem erst zugesichert wird, dass er selbstständig zum Krankenwagen gehen darf und die Polizei da sei „um zu helfen“. Nach dem ersten Schritt aus der Wohnung warfen sich mehrer Polizisten auf ihn und fixierten ihn brutal mit dem Gesicht auf den Gitterstäben des Treppenhauses. Er wurde abgeführt und unter ständiger Beobachtung in ein Krankenhaus gebracht, von dem er später in die Abschiebehaftanstalt in Dresden gebracht werden sollte. Mohammad K. berichtet, dass er während seiner Zeit im Krankenhaus von den Polizisten schikaniert worden sei. Etwa wurde ihm systematisch Schlaf vorenthalten, da die Polizisten bei offener Tür vor seinem Zimmer sich laut unterhielten, immer wieder hereinkamen und laute Musik/Videos auf dem Handy guckten. Auch nach Nachfrage stellten sie dieses Verhalten nicht ein. 
Dieser brutale Vorfall ist kein Einzelfall, sondern ein trauriges Beispiel für das unverhältnismäßige Vorgehen der Polizei bei Abschiebungen. Die Ereignisse um Mohammad K. in Leipzig im Jahr 2022 haben einmal mehr gezeigt, wie Polizeigewalt und eine unmenschliche Abschiebepraxis eng miteinander verbunden sind.
Abschiebungen, entschieden von Behörden und Gerichten, vollzogen von der Polizei, sind grundsätzlich menschenunwürdig. Sie ignoriert die tatsächlichen Bedingungen, die die Menschen dazu zwingen, ihr Heimatland zu verlassen und in der Fremde Schutz zu suchen. Diese Menschen haben oft traumatische Erlebnisse hinter sich und brauchen eine sichere Umgebung, in der sie ihr Leben wieder aufbauen können. Doch anstatt ihnen diese Möglichkeit zu geben, schickt man sie zurück in Länder, in denen ihnen Verfolgung, Folter und Tod drohen. 
Die Ausländerbehörde ist dem Ordnungsamt untergeordnet und entscheidet zusammen mit dem Bundesamt für Migration über Aufenthaltsgenehmigungen (oder VERSAGUNGEN), Duldungen, koordiniert Abschiebungen und Unterbringung. Die Ausländerbehörde ermöglichte in diesem Fall keine Duldung, OBWOHL Mohammad K. einen festen Arbeitsplatz hat und die zugesicherte Möglichkeit für eine Ausbildung – zwei wichtige Kriterien für die Entscheidung, ob ein Mensch bleiben darf. Häufig kommt es zum unerlaubten Eindringen (ohne richterlichen Beschluss) der Polizei in die privaten Räume der Betroffenen. Danach wird ihnen meist das Handy entzogen. Es werden kaum Informationen geteilt und die Personen auf ihr Recht eines Beistandes aufmerksam gemacht, wodurch das Machtgefälle, Unsicherheit und die damit verbundenen psychischen Folgen der Betroffenen steigen.
Wie dieses Beispiel verdeutlicht, agiert die Polizei als ausführende Instanz rassistischer und menschenfeindlicher Politik, als eine rassistische Institution selten deeskalierend. Im Gegenteil: Bei einer Abschiebung mit Suizid-Drohung wird das SEK hinzugezogen und trotz massiver gesundheitlicher Einwände eine Abschiebung fortgesetzt!
Welche Verhältnissmäßigkeit liegt dem zugrunde, wenn die Abschiebehaft in Dresden extra für eine Person wieder aufgenommen wird, wobei gleichzeitig die Kriterien einer „gelungenen Integration“ erfüllt sind?

Comments are disabled.